Allgemeines Zivilrecht

Zu dem Allgemeinen Zivilrecht zählen u.a. das Vertragsrecht, insbesondere das Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Dienstvertragsrecht.

m Vertragsrecht geht es um die Gestaltung von gegenseitigen Verträgen und einseitigen Erklärungen, bsplw. von Darlehensverträgen, Schuldanerkenntnissen, Bürgschaften und ähnliches mehr. Die angemessene Berücksichtigung der Interessen der Vertragspartner ist ebenso wichtig wie die Formulierung der Vereinbarungen bzw. Erklärungen.

Ich berate Mandanten zu Rechtsfragen aus diesen Bereichen und übernehme gegebenenfalls die Prozessführung.

Auf der anderen Seite findet häufig eine Konfrontation mit unverständlichen vorgedruckten Geschäftsbedingungen statt oder eine solche mit ungerechtfertigten Forderungen, die die jeweiligen Vertragspartner aus Verträgen herleiten wollen.

Ich gestalte und prüfe !

Grundsätzlich übernehme ich darüber hinaus die Prozessführung vor allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten in sämtlichen Tätigkeitsbereichen der Kanzlei.

Ich setze mich für Sie ein!

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