Migrationsrecht

Das Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht) der Bundesrepublik Deutschland umfasst die Bestimmungen über die Einreise und den Aufenthalt von Menschen, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.

Die gesetzliche Grundlage bildet das am 01. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz, das in erster Linie den Zweck der Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung verfolgt. Es enthält das Aufenthaltsgesetz, welches das Ausländergesetz aus dem Jahr 1990 abgelöst hat, das Freizügigkeitsgesetz/EU und änderungen zu weiteren Gesetzen, wie u.a. zum Asylverfahrensgesetz und zum Staatsangehörigkeitsgesetz.

Das Aufenthaltsgesetz regelt neben der Einreise und dem Aufenthalt von Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaatsangehörige) ebenfalls ihren Zugang zu Ausbildungsmaßnahmen sowie zur Erwerbstätigkeit. Es beinhaltet die erstmalige gesetzliche Verankerung von Integrationsmaßnahmen für Zuwanderer, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Darüber hinaus geht mit diesem Gesetz eine Neugestaltung der bislang bestehenden Aufenthaltstitel einher.

Regelungen bezüglich der Einreise und des Aufenthaltes von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) befinden sich dagegen im Freizügigkeitsgesetz/EU.

Ich setze mich für Ihre aufenthaltsrechtliche Belangen ein, berate Sie in Visumangelegenheiten und begleite Sie in Ihrem  Asylverfahren.

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