Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst zum einen das Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Bußgeldrecht zum anderen die gerichtliche und außergerichtliche Schadensregulierung nach einem Unfall.

Ich übernehme Ihre Strafverteidigung im Verkehrsstrafverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgeldverfahren.

Daneben nehme ich Ihre Interessen hinsichtlich der Schadensregulierung nach einem Unfall wahr.

In diesem Zusammenhang wissen viele Beteiligte nicht, wie man sich nach einem Unfall richtig verhält und wie gegenüber der unfallaufnehmende Polizei?

Was geschieht mit dem defekten Pkw, wie beurteilt sich die Schuldfrage?

An dieser Stelle werden die Weichen für den weiteren Verlauf der Angelegenheit gestellt. Oft werden im Schockzustand unsichere Angaben gemacht, obwohl vor der Polizei niemand eine Aussage zum Tathergang zu machen verpflichtet ist.

Ich übernehme eine umfassende Betreuung der Mandanten. Ich nehme den Kontakt zu Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht auf, ebenso zu hoch qualifizierten, öffentlich vereidigten Sachverständigen, die die Schadensbewertungen vornehmen. Die Mandanten sollen diejenigen Ersatzleistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

In der Regel hat bei einem Unfall der Gegner, der den Unfall verursacht hat, auch Ihre Rechtsanwaltskosten zu bezahlen(bei einer Quotelung der Haftung nach der festgelegten Quote).

Um Ihre Interessen umfassend durchzusetzen, sollten Sie aus diesem Grund einen Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen.

Alkohol am Steuer, der Vorwurf des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort bringt den Betroffenen oftmals in schwierige Situationen.

Ich setze mich für Sie ein!

Zusammenfassung

  1. Bußgeld

  2. Regulierung von Unfallschäden und anderen Schäden am Pkw

(Schadensersatz, Schmerzensgeld, Wertminderung, Totalschaden, wirtschaftlicher

  Totalschaden, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Nutzungsausfall, Kosten

  für Mietwagen).

  1. Vermittlung von Sachverständigen

– Fahren ohne Fahrerlaubnis

– Alkohol/Drogen am Steuer

  1. Unfall und Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  2. Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

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